Externer Datenschutzbeauftragter
Ab 20 Mitarbeitern, welche sich in automatisierter Form mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, schreibt der deutsche Gesetzgeber die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.
Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter anderem in folgenden Bereichen:
- Bestandsaufnahme zu Beginn bezüglich aller den Datenschutz betreffenden Prozesse, EDV Systeme, Verträge der Auftragsverarbeitung uvm.
- Empfehlungen zu erforderlichen Anpassungen und Veränderungen
- Schulung der Mitarbeiter zu Themen des Datenschutzes
- Organisation der Auskunft an Betroffene, Behörden und Dritte
- Erstellung von jährlichen Audits und Berichten, welche alle zuvor geprüften Bereiche und Empfehlungen für die Zukunft zusammenfassen
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